ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON WWW.EXECUTIVELOUNGES.COM
ALLGEMEINES
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnen die Geschäftsbedingungen, an die der Kunde beim Buchen von Lounge-Einrichtungen gebunden ist.
„Lounge-Einrichtungen“ bezeichnen die Bereitstellung eines Wartebereichs in der Abflughalle des Flughafens mit Sitzplätzen und Erfrischungen und umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
eine Reihe an kostenlosen alkoholischen Getränken, Wein-, Biersorten und Spirituosen;
eine Reihe an kostenlosen Softdrinks;
kostenlosen Tee und Kaffee;
eine Auswahl an Snacks und kleinen Speisen; und
eine Reihe an Magazinen und Zeitungen;
„Swissport“ bezeichnet Swissport GB Limited mit eingetragenem Geschäftssitz in Swissport House, Hampton Court, Manor Park, Runcorn, Cheshire, WA7 1TT und der folgenden Handelsregisternummer: 509585
„Kunde“ bezeichnet die Person, Firma oder das Unternehmen, die bzw. das die Nutzung von Lounge-Einrichtungen bucht.
„Flughafen“ bezeichnet den Flughafen, von dem der Kunde abfliegt.
„Zutrittsbedingungen“ bezeichnen die von Swissport festgelegten Bedingungen in Bezug auf angemessenes Verhalten, Erscheinungsbild und vertretbaren Alkoholeinfluss, an die der Kunde beim Betreten der Lounge-Einrichtungen gebunden ist.
„Gebühren“ bezeichnen die vom Kunden an Swissport gezahlten Gebühren für Lounge-Einrichtungen gemäß der Gebührenstruktur von Swissport, die von Zeit zu Zeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden kann.
„Drittpartei“ bezieht sich auf Lounge-Einrichtungen, die nicht von Swissport betrieben werden, und wird auf der Seite der entsprechenden Lounge-Einrichtung auf dieser Website klar angegeben.
„Verwaltungsgebühr“ bezeichnet die Gebühr, die dem Kunden in Pfund Sterling (einschließlich in Großbritannien geltender Mehrwertsteuer) infolge von Änderungen einer existierenden Buchung berechnet werden.
„Stornierungsgebühr“ bezeichnet die Gebühren, die dem Kunden in Pfund Sterling (einschließlich in Großbritannien geltender Mehrwertsteuer) infolge einer vollständigen oder teilweisen Stornierung einer existierenden Buchung berechnet werden.
Die Überschriften in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen ausschließlich als Orientierung und haben keinen Einfluss auf die Deutung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt. Der Bezug auf ein Geschlecht schließt stets das andere Geschlecht ein. Der Bezug auf eine juristische Person schließt natürliche Personen ein und umgekehrt.
VERTRAGSABSCHLUSS
Die angebotenen, als Swissport oder Aspire beworbenen Lounge-Einrichtungen werden von Swissport bereitgestellt und sind an diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden, die der Kunde durch die Buchung der Lounge-Einrichtungen und das Bezahlen der Gebühren bestätigt und akzeptiert.
Swissport behält sich nach eigenem Ermessen das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon ohne vorherige Ankündigung abzuwandeln, zu verändern oder auf sie zu verzichten.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang gegenüber jeglichen vom Kunden mündlich oder auf einem Bestellformular oder einem ähnlichen Dokument vorgeschlagenen Geschäftsbedingungen und jegliche solcher anderen vorgeschlagenen Geschäftsbedingungen sind für Swissport nicht bindend.
Für den Zutritt zu Lounges von Drittparteien agiert Swissport lediglich als ausgewiesener Agent, weshalb zwischen dem Kunden und der Drittpartei als Bereitsteller der Lounge ein Vertrag geschlossen wird.
Sofern nicht anderweitig festgelegt, sind Kunden an diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden, wenn sie die Lounge einer Drittpartei buchen.
LOUNGE-EINRICHTUNGEN
Alle Spezifikationen, Beschreibungen, Zeichnungen, Fotografien und/oder Abbildungen der Lounge-Einrichtungen sowie jegliches Werbematerial, alle Musterbücher und/oder -Menübeschreibungen sollen lediglich als Orientierung dienen und der Kunde darf sich nicht darauf berufen oder diese als bindend oder Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags mit dem Kunden verstehen.
Swissport unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um die Aufrechterhaltung einer geeigneten Umgebung in den Lounge-Einrichtungen sicherzustellen.
Swissport unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um die Lounge-Einrichtungen in den für jeden Flughafen beworbenen Stunden bereitzustellen, behält sich jedoch das Recht vor, die Öffnungszeiten ohne Ankündigung zu ändern oder die Lounge-Einrichtungen aufgrund von Renovierung, Verlegung oder anderen Ursachen zu schließen; in diesem Fall wird eine alternative Lounge-Einrichtung bereitgestellt oder die Gebühren werden nach eigenem Ermessen von Swissport erstattet.
Nicht alle Lounge-Einrichtungen akzeptieren Kinder; wo Kindern der Zutritt zu den Lounge-Einrichtungen gestattet ist, müssen sie jederzeit von einem mindestens 18-jährigen Kunden begleitet sein.
Swissport und Lounges betreibende Drittparteien behalten sich das Recht vor, einem Kunden aus gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Gründen oder aufgrund von Flughafen-Richtlinien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften oder Brandschutzbestimmungen) oder aufgrund einer Verletzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen den Zutritt zu den Lounge-Einrichtungen zu verweigern. In diesem Fall ist Swissport zu keiner vollständigen oder teilweisen Erstattung und keiner anderen Art von Entschädigung verpflichtet.
GEBÜHREN
Für Lounge-Einrichtungen zu zahlende Gebühren entsprechen dem auf der Preisliste Angegebenen (korrekt zum Zeitpunkt der Buchung). Preise enthalten die Mehrwertsteuer und andere staatliche Umsatzsteuern und/oder Provinzial-Umsatzsteuern (wo wir als ausgewiesener Agent agieren), die in dem Land und/oder der Provinz, in der sich die Lounge befindet, gelten. Swissport agiert bei Buchungen über Drittparteien als ausgewiesener Agent. Dies wird auf der Buchungsbestätigung klar angezeigt.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Kunden nehmen die Zahlung für die Lounge-Einrichtungen während der Buchung durch die Eingabe ihrer Debit- oder Kreditkartendaten in das Online-Buchungsformular vor, vorausgesetzt, dass diese Debit- oder Kreditkarte Swissport in den Angaben des Buchungsformulars als zulässig aufgelistet wird.
Sofern nichts anderes schriftlich oder als Teil eines Sonderangebots vereinbart wurde, hat der Kunde kein Recht auf einen Rabatt.
VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN
Der Kunde bzw. die Kundin muss sicherstellen, dass er/sie jederzeit die Zutrittsbedingungen einhält. Swissport und jegliche Drittpartei, mit welcher der Kunde eine Vereinbarung für die Bereitstellung von Lounge-Einrichtungen geschlossen hat, behalten sich das Recht vor, Kunden, deren Verhalten, Kleidung oder Alkoholeinfluss als Verletzung der Zutrittsbedingungen betrachtet wird, nach ihrem alleinigen und freien Ermessen den Zutritt zu verweigern oder der Lounge zu verweisen.
Buchungsbestätigungen müssen bei Ankunft in der Lounge-Einrichtung vorgelegt werden. Die Bestätigungsform (ausgedruckt, Bestellnummer, Apple* PassBook, digital) variiert je nach Lounge-Einrichtung. Die genauen Anforderungen werden auf der Buchungsbestätigung näher angegeben. Swissport ist zu keiner vollständigen oder teilweisen Erstattung und keiner anderen Entschädigung gegenüber Kunden verpflichtet, denen der Zutritt zu einer Lounge aufgrund eines unzureichenden Buchungsnachweises verweigert wurde.
Die maximale Größe einer Partei, für die der Zutritt zu Lounge-Einrichtungen gebucht werden kann, beträgt 7 Personen. Parteien mit 8 oder mehr Personen müssen gemäß der in Klausel 15 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegten Gruppenbuchungsrichtlinie von Swissport eine vorherige Genehmigung einholen
Junggesellen- und Junggesellinnenabschiede sind strengstens untersagt und erhalten unter keinen Umständen Zutritt zu den Lounge-Einrichtungen. Diesbezüglich werden keine Diskussionen eingegangen und die Entscheidung von Swissport oder einem im Auftrag von Swissport arbeitenden Mitarbeiter, Agenten oder Vertreter ist endgültig.
Swissport ist zu keiner vollständigen oder teilweisen Erstattung und keiner anderen Entschädigung gegenüber Parteien verpflichtet, welche versuchen, die Lounge-Einrichtungen im Rahmen eines Junggesellen- oder Junggesellinnenabschieds oder als Gruppe, deren Buchung nicht gemäß der Gruppenbuchungsrichtlinie wie in Klausel 15 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt vorab genehmigt wurde, zu nutzen.
STORNIERUNGEN UND ÄNDERUNGEN
In dem Fall, dass der Kunde es nicht schafft, seinen Aufenthalt anzutreten, ist Swissport zu keinem Zeitpunkt zu einer vollständigen oder teilweisen Erstattung der vorab vom Kunden gezahlten Gebühren verpflichtet.
Wenn ein Kunde eine existierende Buchung mehr als 48 Stunden vor dem Abflug ändern oder stornieren möchte, gelten die folgenden an Swissport zu zahlenden Beträge;
Kunden können ihre Buchung nur dann ohne eine zu zahlende Verwaltungsgebühr ändern, wenn die Änderung zu keiner Differenz oder zu einer positiven Differenz im daraus resultierenden Geldwert führt.
Wenn die Änderung zu einer negativen Differenz infolge der Verringerung der Passagierzahl der Buchung führt, dann fällt für den Kunden eine Verwaltungsgebühr von 1,50 £ (einschließlich in Großbritannien geltender Mehrwertsteuer) pro von der Buchung entferntem Erwachsenen an.
Kunden dürfen ihre Buchung nur einmal ändern. Jede weitere Änderung muss vom Kundenserviceteam während den regulären Geschäftszeiten Großbritanniens unter entsprechender Anwendung der geltenden Gebühren durchgeführt werden.
Kunden können ihre Buchung gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 1,50 £ (einschließlich in Großbritannien geltender Mehrwertsteuer) pro Erwachsenem stornieren.
Die Summe der Verwaltungsgebühr wird dem Kunden nach der Änderung oder Stornierung seiner Buchung klar angezeigt.
Wenn ein Kunde eine existierende Buchung innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug ändern möchte, gelten die folgenden an Swissport zu zahlenden Beträge;
Kunden können ihre Buchung nicht innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug ändern.
Zum Ändern ihrer Buchung sollten Kunden das Kundenserviceteam während den regulären Geschäftszeiten Großbritanniens kontaktieren.
Wenn die Änderung zu keiner Differenz oder einer positiven Differenz zum daraus resultierenden Geldwert führt, fällt für den Kunden eine einmalige Verwaltungsgebühr von 1,50 £ (einschließlich in Großbritannien geltender Mehrwertsteuer) pro Änderung an.
Wenn die Änderung zu einer negativen Differenz führt, dann fällt für den Kunden eine Verwaltungsgebühr von 5,00 £ (einschließlich in Großbritannien geltender Mehrwertsteuer) pro Erwachsenem an.
Die Summe der Verwaltungsgebühr wird dem Kunden bei der Änderung oder Stornierung seiner Buchung klar dargelegt.
Wenn ein Kunde seine gesamte Buchung innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug stornieren möchte, gelten die folgenden an Swissport zu zahlenden Beträge;
Der Kunde muss eine Verwaltungsgebühr von 5,00 £ (einschließlich in Großbritannien geltender Mehrwertsteuer) pro Erwachsenem zahlen.
Wenn ein Kunde die Passagierzahl seiner Buchung innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug verringern möchte, gelten die folgenden an Swissport zu zahlenden Beträge;
Der Kunde muss eine Verwaltungsgebühr von 5,00 £ (einschließlich in Großbritannien geltender Mehrwertsteuer) pro Erwachsenem zahlen.
Um eine genehmigte Gruppenbuchung (eine gemäß Klausel 15 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab genehmigte Gruppenbuchung für 8 oder mehr Personen) zu stornieren, muss Swissport mindestens 7 Tage vor dem geplanten Reisedatum informiert und vom Kunden eine Gebühr von 5,00 £ (einschließlich in Großbritannien geltender Mehrwertsteuer) pro Passagier an Swissport für eine solche Stornierung gezahlt werden. Danach muss die volle Gebühr bezahlt werden und es wird keine Erstattung oder eine andere Art von Entschädigung geleistet.
Im Falle einer Teilnutzung, bei welcher der Kunde die Lounge-Einrichtungen nur für einen Teil der reservierten Buchungszeit nutzen kann und dies nicht durch Swissport verschuldet wurde, ist Swissport zu keiner vollständigen oder teilweisen Erstattung und keiner anderen Art von Entschädigung verpflichtet.
GUTSCHEINE
Gutscheine können nur in ausgewählten, unter www.executivelounges/gift aufgeführten Lounges eingelöst werden. Swissport behält sich das Recht vor, teilnehmende Lounges, die Gutscheine annehmen, ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Kunden zu schließen oder zu entfernen.
Online erworbene Gutscheine werden an die online vom Kunden eingegebene und in den Feldern zur Lieferadresse im Online-Formular angezeigte Lieferadresse gesendet. Swissport haftet nicht für falsch vom Kunden eingegebene Angaben und daraus folgende Verluste.
Gutscheinbestellungen werden nach Auftragserteilung schnellstmöglich bearbeitet und versendet. Bestellungen werden während den regulären Geschäftszeiten Großbritanniens bearbeitet. Die Lieferung erfolgt nur an britische Adressen. Swissport haftet nicht für verspätete und fehlgeschlagene Lieferungen der Royal Mail oder eines anderen genutzten Kuriers.
Leider ist eine Erstattung oder Änderung nach Auftragserteilung für Gutscheine im Internet nicht möglich. Die in Abschnitt 7 enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für den Verkauf von Gutscheinen.
Jeder Zutritt zu einer Lounge unter Verwendung eines Gutscheins unterliegt allen anderen hierin definierten Geschäftsbedingungen außer Abschnitt 7. Ein unter Verwendung eines gültigen Gutscheins getätigter Besuch einer Lounge ist auf maximal 3 Stunden ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Betretens begrenzt.
Passagiere, die in Gruppen mit 8 oder mehr Personen verreisen, müssen uns mindestens 3 Werktage vor ihrem geplanten Besuch kontaktieren, um die Verfügbarkeit zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.
Gutscheine dürfen nicht weiterverkauft oder wiederverwendet werden. Gutscheine haben keinen Geldwert. Sobald sie eingelöst werden, behält Swissport sie ein.
Gutscheine für alkoholische Getränke einschließlich Champagner-Gutscheine sind nur für über 18-Jährige gültig. Nach Einlösen des Gutscheins darf das Produkt nur innerhalb der Lounge konsumiert werden. Alkoholische Getränke dürfen nicht aus der Lounge mit nach draußen genommen werden. Diese Gutscheine enthalten nicht den Zutritt zur Lounge. Dieser muss separat erworben werden. Während Swissport alle angemessenen Anstrengungen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit dieses Produkts unternimmt, bietet Swissport im unwahrscheinlichen Fall, dass das gewünschte Produkt nicht erhältlich ist, soweit verfügbar eine Alternative oder die vollständige Erstattung für die nicht erhältlichen Elemente an.
BILDER
Auf dieser Website oder in einer Werbeanzeige oder in von Swissport erstellten Dokumenten dargestellte Bilder dienen lediglich zu Veranschaulichungszwecken.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Vorbehaltlich von Klausel 10.2 ist Swissport unter keinen Umständen für indirekte, besondere oder Folgeverluste einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinneinbußen, Vertrags-, Einnahme- oder Geschäftsverlust jedweder Ursache, ob aus Vertrag oder Delikt (einschließlich Fahrlässigkeit) oder gesetzlicher Pflicht oder anderen Gründen, haftbar.
Swissport schließt Verlust durch Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit nicht aus.
Vorbehaltlich von Klausel 10.2 oben ist der gesamte Haftungsumfang von Swissport (ob aus Vertrag, Delikt (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderen Gründen) gegenüber dem Kunden für (vom Kunden oder von Drittparteien geltend gemachte) Verluste oder Schäden jedweder Natur und Ursache beschränkt auf und unter keinen Umständen höher als die vom Kunden für die Lounge-Einrichtungen gezahlten Gebühren.
Swissport haftet unter keinen Umständen für Kunden, die nicht rechtzeitig zu ihrem Flug kommen, und weder Swissport noch eine Lounges bereitstellende Drittpartei, mit der Swissport eine Vereinbarung zur Bereitstellung von Lounge-Einrichtungen getroffen hat, ist zu Flugankündigungen verpflichtet.
Swissport ist unter keinen Umständen für die persönlichen Gegenstände eines Kunden haftbar oder verantwortlich und ein Kunde nimmt persönliche Gegenstände ausschließlich auf seine eigene Gefahr mit in die Lounge-Einrichtungen.
Alle von Swissport oder im Auftrag von Swissport bereitgestellten Informationen, Empfehlungen und Hinweise für den Kunden in Bezug auf Flughafen-Dienstleistungen oder Flugdetails werden ohne Haftung seitens Swissport angegeben.
Der Kunde muss Swissport, seine Mitarbeiter, Subunternehmer und Agenten in Bezug auf alle (vom Kunden oder einer Drittpartei geltend gemachten) Maßnahmen, Verfahren, Ansprüche, Forderungen, Kosten, Gebühren oder Ausgaben, die aufgrund von oder in Verbindung mit der Bereitstellung der Lounge-Einrichtungen entstehen, schadlos halten und entschädigen, die:
höher als der in Klausel 10.3 oben dargelegte Haftungsumfang von Swissport sind; und
direkt oder indirekt durch die Handlung oder Unterlassung, vorsätzliches Mitverschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden entstehen.
HÖHERE GEWALT
Swissport haftet dem Kunden gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die dem Kunden als direktes oder indirektes Ergebnis der verhinderten, eingeschränkten, erschwerten oder verspäteten Bereitstellung der Lounge-Einrichtungen durch oder im Auftrag von Swissport aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Swissport liegen, entstehen.
VERZICHTERKLÄRUNG
Die auf Grundlage dieser Bedingungen vorgesehenen Rechte, Befugnisse und Rechtsbehelfe sind kumulativ und beeinträchtigen oder schließen keine gesetzlich vorgesehenen Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe aus. Eine verspätete Ausführung oder Nichtausführung von Rechten oder Rechtsbehelfen gemäß diesen Bedingungen durch Swissport gilt nicht als Verzicht oder Überlassung dieses Rechts, Befugnisses oder Rechtsbehelfs.
ÄNDERUNGEN
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen treten nur in Kraft, wenn sie von Swissport schriftlich vorgenommen und unterschrieben oder herausgegeben werden.
GELTENDES RECHT
Diese Bedingungen müssen in Übereinstimmung mit den Gesetzen von England und Wales ausgelegt werden. Swissport und der Kunde erkennen hiermit die ausschließliche Zuständigkeit der englischen Gerichte an.
GRUPPENBUCHUNGSRICHTLINIE
Eine Gruppenbuchung wird als Buchung oder separate Buchungen definiert, die in eine Partei aus 8 oder mehr Personen resultiert/resultieren, einschließlich Einzelpersonen, die nicht gemeinsam an der Lounge ankommen, die Lounge-Einrichtungen jedoch als gemeinsame Gruppe nutzen möchten. Gruppenbuchungen können nicht online getätigt werden und müssen vorab von Swissport unter +44 161 694 7220 genehmigt werden. Swissport behält sich das Recht vor, Kunden den Zutritt zu verweigern, die mehrere Buchungen vorgenommen haben, um die Gruppenbuchungsrichtlinie zu umgehen.
Swissport ist keinesfalls zu einer vollständigen oder teilweisen Erstattung gegenüber Kunden, denen aufgrund der Missachtung von Abschnitt 15 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zutritt zu den Lounge-Einrichtungen verweigert wurde, verpflichtet.
LOUNGE-ZUTRITTSBEDINGUNGEN – SWISSPORT GB LTD. BETRIEBENE UND ZUM EIGENTUM GEHÖRENDE SWISSPORT, ASPIRE UND ASPIREPLUS LOUNGES
Um eine entspannte, komfortable Umgebung für alle unsere Kunden beizubehalten, bittet Swissport um die Einhaltung der folgenden Zutrittsbedingungen.
Swissport behält sich das Recht vor, Kunden; welche die Zutrittsbedingungen nicht einhalten, (im alleinigen Ermessen der Lounge-Mitarbeiter und/oder -Manager) den Zutritt zu verweigern oder zum Verlassen der Lounge aufzufordern. Swissport ist zu keiner vollständigen oder teilweisen Erstattung verpflichtet. Swissport ist zu keiner Korrespondenz verpflichtet.
Kunden dürfen Speisen, Getränke, Magazine, Zeitungen oder andere Elemente, die zum Eigentum von Swissport oder des entsprechenden Lounge-Betreibers gehören, gemäß Theft Act 1968, Theft Act Scotland oder anderen lokalen Gesetzen nicht mitnehmen. Kunden, die Speisen und/oder Getränke zum Verzehr außerhalb der Lounge oder Magazine, Zeitungen oder andere Elemente, die zum Eigentum von Swissport oder des entsprechenden Lounge-Betreibers gehören, mitnehmen, können strafrechtlich verfolgt werden. Sollte ein Lounge-Manager oder -Mitarbeiter den begründeten Verdacht haben, dass Elemente aus der Lounge eingesteckt wurden, können Taschen durchsucht und/oder überprüft werden.
Die rücksichtsvolle Nutzung von Mobiltelefonen ist gestattet, doch wir bitten Kunden darum, beim Telefonieren auf andere Kunden Rücksicht zu nehmen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn Ihnen ein Mitarbeiter zum Telefonieren die Nutzung eines speziellen Bereichs ans Herz legt. Swissport behält sich das Recht vor, Kunden aufzufordern, die Nutzung von Mobiltelefonen zu unterlassen.
Kunden werden gebeten, in die Lounge mitgebrachte Speisen nicht in der Lounge zu verzehren. Für spezielle Ernährungsweisen nötige Speisen sind gestattet.
Innerhalb und in der unmittelbaren Umgebung der Lounge werden Überwachungskameras verwendet und ihre Bilder zu Ihrem Schutz und dem Anderer aufgenommen.
Swissport und seine Mitarbeiter behalten sich das Recht vor, Kunden, deren Verhalten oder Kleidung von Swissport oder seinen Mitarbeitern als unangemessen oder für andere Kunden als verletzend betrachtet wird, nach ihrem alleinigen und freien Ermessen den Zutritt zu verweigern oder sie der Lounge zu verweisen.
In Lounge-Einrichtungen ist gehobene Freizeitkleidung vorgeschrieben und Swissport behält sich das Recht vor, den Zutritt aufgrund von unangemessener Bekleidung zu verweigern. Swissport gestattet einige Kleidungsstücke nicht, beispielsweise (aber nicht begrenzt auf): Fußball- (oder andere Sportteam-) Trikots, kurze Sporthosen, Baseballmützen, Kostüme, Kleidung mit beleidigenden oder anstößigen Sprüchen/Motiven/Bildern, Trainingsanzüge, Trägertops. Kunden müssen sicherstellen, jederzeit angemessen gekleidet zu sein.
Wo Kindern der Zutritt zur Lounge gestattet ist, fordert Swissport von Kunden mit Kindern, darauf zu achten, dass die friedliche Atmosphäre der Lounge nicht gestört wird. Kinder müssen jederzeit von einem mindestens 18-jährigen Kunden begleitet sein.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie in Lounges, in denen Rauchen gestattet ist, nur die dafür vorgesehenen Bereiche nutzen; dies gilt ebenfalls für E-Zigaretten. In allen Lounges in Großbritannien gilt ein strenges Rauchverbot, E-Zigaretten inbegriffen. Ein Mitarbeiter kann Kunden zum nächsten Raucherbereich, falls vorhanden, im Flughafen führen.
Es liegt in der Verantwortung der Kunden, sicherzustellen, dass sie sich rechtzeitig am richtigen Abflug-Gate einfinden, um in ihr Flugzeug zu steigen. Swissport übernimmt keinerlei Haftung für Kunden, die ihren Flug verpassen. Swissport ist zu keinerlei Flugankündigungen in Lounges verpflichtet.
Swissport ist unter keinen Umständen für die persönlichen Gegenstände eines Kunden haftbar oder verantwortlich. Kunden bringen persönliche Gegenstände ausschließlich auf ihre eigene Gefahr mit in die Lounge.
Persönliche Gegenstände können unter keinen Umständen unbeaufsichtigt in der Lounge gelassen werden. Wo vorhanden, können persönliche Gepäckschließfächer während des Aufenthalts des Kunden genutzt werden. Swissport ist nicht für in persönlichen Gepäckschließfächern zurückgelassene Gegenstände verantwortlich. Gepäckschließfächer werden in regelmäßigen Abständen entleert und zurückgelassene Gegenstände zur Entsorgung an die entsprechende Flughafenbehörde übergeben.
Kunden dürfen keine Gepäckwagen in die Lounge mitnehmen.
Kunden müssen umgehend einen Mitarbeiter informieren, wenn sie etwas verschüttet oder beschädigt haben.
Die Standard-Aufenthaltsdauer in der Lounge beträgt 3 (drei) Stunden vor der geplanten Abflugzeit des vom Kunden gebuchten Flugzeuges. Zusätzliche Zeit kann je nach Verfügbarkeit in der Lounge erworben werden.
Alkohol darf nur von über 18-Jährigen bestellt und/oder konsumiert werden. Personen, die sich nicht daran halten, werden der Lounge verwiesen.
Diese Zutrittsbedingungen gelten für alle Kunden einschließlich jener, die den Zutritt zu einer Lounge über eine den Zutritt zu einer Lounge anbietenden Drittpartei, als Teil eines Mitgliedschaftsprogramms oder als Teil eines Airline-Tickets oder Vielfliegerprogramms inbegriffen, vorab gebucht haben.
Eine Gruppenbuchung ist eine Buchung oder sind separate Buchungen, die in eine Partei aus 8 (acht) oder mehr Personen resultiert, und muss mindestens 7 Tage vor Ankunft in der Lounge genehmigt worden sein. Swissport behält sich das Recht vor, nicht genehmigte Gruppen und jene, die separat mit einzelnen Buchungen anreisen und sich in der Lounge treffen, aufzufordern, sich zu trennen oder die Lounge zu verlassen.
Swissport behält sich das Recht vor, Personen, die betrunken sind und/oder die öffentliche Ruhe und Ordnung stören oder deren Verhalten rechtswidrig ist, den Zutritt zu verweigern oder sie der Lounge zu verweisen. Unsere Mitarbeiter sind dazu da, um in ihrem vernünftigen Ermessen die Menge an Alkohol, die jeder Passagier zu sich nimmt, zu überwachen, da denjenigen, die betrunken erscheinen, das Recht auf ihren Flug gemäß europäischem Recht verweigert werden kann. Jede störende oder sich nicht an angemessene Aufforderungen der Lounge-Mitarbeiter haltende Person kann der Lounge verwiesen werden.
Sollte ein Kunde kein berechtigtes Mitglied von einem Programm einer Drittpartei für den Zutritt zur Lounge oder einer berechtigenden Airline sein oder nicht vorab gebucht haben, muss der Kunde mittels Kredit- oder Debitkarte für die Lounge-Einrichtung zahlen, vorausgesetzt, diese Karte ist zulässig